Wir beantworten Ihre Fragen – einfach & verständlich

  • Wie viele Kompressionsversorgungen übernimmt die Krankenkasse pro Jahr?

    Gesetzlich Versicherte haben in der Regel Anspruch auf zwei Kompressionsversorgungen pro Kalenderjahr. Dabei kann es sich entweder um ein Paar (z. B. Strümpfe für beide Beine) oder um ein einzelnes Stück (z. B. nur ein Arm oder ein Bein) handeln – abhängig von der medizinischen Notwendigkeit. 

    Voraussetzung ist eine gültige Verordnung durch einen Arzt, in der die Versorgungsart klar angegeben ist. 

  • Wann ist der beste Zeitpunkt zum Abmessen von Kompressionsstrümpfen?

    Am besten kommen Sie gleich morgens, wenn Ihre Beine noch nicht angeschwollen sind. Das sorgt für eine exakte Passform und verbessert die Wirksamkeit der Strümpfe. 

    Alternativ kann die Vermessung auch direkt nach einer Lymphdrainage erfolgen 

    Vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin – telefonisch oder persönlich in Ihrer Filiale. So können wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen. 

  • Wie viel kosten meine Kompressionsstrümpfe?

    Mit einer ärztlichen Verordnung zahlen gesetzlich Versicherte in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro. 

    Darüber hinaus bieten wir auch Kompressionsstrümpfe in höherer Qualität an – mit besserer Passform, angenehmen Materialien und mehr Komfort im Alltag. Für diese Varianten fällt ein Qualitätszuschlag an, über den wir Sie gerne transparent informieren. 

    Privatpreise richten sich nach Modell und Versorgung und können je nach Kompressionsstrumpf unterschiedlich ausfallen. Auch hier beraten wir Sie selbstverständlich individuell und fair.

  • Wie lange sollte ich meine Einlagen tragen?

    Einlagen sind keine kurzfristige Lösung, sondern Teil einer dauerhaften, funktionellen Versorgung – besonders bei Fußfehlstellungen. 

    Um die bestmögliche Wirkung zu erzielen, sollten sie täglich und so regelmäßig wie möglich getragen werden – nicht nur draußen, sondern auch zu Hause in passenden Hausschuhen. 
    Nur durch konsequentes Tragen können Beschwerden gelindert werden.  

  • Wie viele Paar Einlagen übernimmt die Krankenkasse pro Jahr?

    In der Regel haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf zwei Paar Einlagen pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine gültige Verordnung durch einen Arzt.  

    Natürlich können Einlagen auch privat erworben werden – ohne Verordnung, ganz unkompliziert. 
    Zusätzlich bieten wir ein drittes Paar im gleichen Jahr zum Sonderpreis an. 

  • Wie pflege ich meine Einlagen?

    Einlagen sollten regelmäßig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden – bitte nicht in der Waschmaschine waschen und nicht auf der Heizung oder in der Sonne trocknen. 

    Lüften Sie die Einlagen regelmäßig und wechseln Sie die Schuhe regelmäßig, um die Materialien zu schonen. 
    Bei starker Abnutzung oder Verformung empfehlen wir eine Überprüfung durch unser Fachteam. 

  • Brauche ich spezielle Schuhe für meine Einlagen?

    Grundsätzlich passen Einlagen in viele herkömmliche Schuhe – wichtig ist nur, dass genügend Platz vorhanden ist. 
    Optimal ist es, wenn sich das vorhandene Fußbett herausnehmen lässt, damit die Einlage richtig sitzen kann. 

    Wir führen auch eine Auswahl an einlagentauglichen, modischen und bequemen Schuhen. 
    👉 [Zur Schuh-Auswahl] 

  • In welche Filiale kann ich für meine Versorgung kommen?

    Für Einlagen und Orthesen sind unsere Kompetenzzentren in Mühldorf, Burghausen und Waldkraiburg für Sie da. 

    Bandagen erhalten Sie zusätzlich auch in Teising und Eggenfelden. 

    Wenn Sie unsicher sind, welche Filiale für Ihre Versorgung die richtige ist – rufen Sie uns einfach an. Wir leiten Sie gern weiter. 

  • Was kostet meine Bandage?

    Mit einer ärztlichen Verordnung zahlen gesetzlich Versicherte in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von bis zu 10 Euro. 

    Darüber hinaus bieten wir auch Bandagen in höherer Qualität an – mit besserer Passform, angenehmen Materialien und mehr Komfort im Alltag. Für diese Varianten fällt ein Qualitätszuschlag an, über den wir Sie gerne transparent informieren. 

    Privatpreise richten sich nach Modell und Versorgung und können je nach Bandage unterschiedlich ausfallen. Auch hier beraten wir Sie selbstverständlich individuell und fair. 

  • Ist ein Termin erforderlich?

    Nein – Sie können jederzeit ohne Termin zu uns kommen oder sich telefonisch beraten lassen. 
    Ob mit Verordnung, bei Fragen zur Versorgung oder für eine persönliche Beratung: Einfach vorbeikommen – wir sind für Sie da.

  • Welcher Arzt darf mir ein Rezept ausstellen?

    Ihr Hausarzt darf grundsätzlich jedes verordnungsfähige Hilfsmittel verschreiben – und das ganz ohne Budgetbelastung.

    Auch Fachärzte wie zum Beispiel Lymphologen, Gynäkologen und Orthopäden können Verordnungen ausstellen.

  • Welche Krankenkassen versorgen wir?

    Grundsätzlich arbeiten wir mit nahezu allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zusammen. Sollte eine Abwicklung im Einzelfall nicht möglich sein, setzen wir uns selbstverständlich persönlich mit Ihnen in Verbindung.

  • Wie lange darf ich die Hilfsmittel benutzen?

    Ihre Krankenkasse stellt Ihnen Hilfsmittel so lange zur Verfügung, wie sie medizinisch erforderlich sind.

  • Wer macht die Abwickelung mit der Krankenkasse?

    Von der Beantragung bis zur Abrechnung: Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse – unkompliziert und zuverlässig.

  • Wie schnell bekomme ich mein Hilfsmittel?

    Die Lieferzeit variiert je nach Produkt und Umständen, etwa durch notwendige Genehmigungen oder bei hochwertigen Hilfsmitteln.
    Als regionaler Anbieter reagieren wir flexibel und schnell – rufen Sie uns gern an, wir beraten Sie persönlich.