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Einlagen in
Sicherheitsschuhen

Würden Sie ohne Weiteres die Gläser Ihrer Schutzbrille oder die Gurte einer Absturzsicherung austauschen? Mit Sicherheit nicht, denn es liegt auf der Hand, dass eine solche Veränderung auch die Stabilität und Schutzfunktion der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gefährden würde. Wie sieht es jedoch bei Sicherheits- oder Berufsschuhen aus? Hier ist vielen Beschäftigten nicht bewusst, dass ein Austauschen der Einlegesohlen die Schutzeigenschaft der Sicherheitsschuhe gravierend verändern kann und zu dem der Versicherungsschutz erlöschen kann.

Im heutigen Berufsalltag muss jeder Mensch sehr viel leisten. Gerade auf unsere Füße kommt dabei tagtäglich Schwerstarbeit zu. In vielen Berufen und an vielen Arbeitsstätten sind zusätzlich Arbeitssicherheitsschuhe vorgeschrieben, die den Füßen das Leben nicht unbedingt erleichtern.

Aufgrund der unterschiedlichsten Beanspruchungen am Arbeitsplatz können Fehlbelastungen oder gar Fußfehlstellungen entstehen. Oft ist das die Ursache für Schmerzen von den Füßen bis hoch in den Rücken. Die Folge sind schmerzhaftes Stehen oder sogar Beeinträchtigungen und Unsicherheiten beim Laufen.
Sie tragen Sicherheitsschuhe, damit Ihre Füße vor äußeren Einflüssen geschützt sind. Steigern Sie Ihr  Wohlbefinden und schützen Sie jetzt auch die Gesundheit Ihrer Füße im Inneren des Schuhs!

Brauchen Sie noch mehr Informationen zu diesem Thema? Wollen Sie Ihre Arbeitssicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen ausstatten? Müssen Sie Ihre Schuhe erhöhen lassen aufgrund einer Beinverkürzung? Oder brauchen Sie gar einen maßgearbeiteten Sicherheitsschuh, weil Ihnen kein konfektionierter Schuh mehr passt?

Dann kommen Sie zu uns – wir erklären Ihnen alle Besonderheiten zum Thema Sicherheitsschuh und beraten Sie gerne über Lösungsmöglichkeiten Ihrer Probleme!

Besonderheiten – Hintergrundinformationen
Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen haben in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine bindende Regelung  (BG-Regel 191) zum Thema Sicherheitsschuhe getroffen. Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung der Regelwerke vorgenommen. Damit ändert sich die alte Bezeichnung BGR 191 in DGUV 112-191.

Die DGUV 112-191 beinhaltet die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen.

Die Regelungen finden Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz. Der Fußschutz zählt zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe und gehört mindestens der Zertifizierungsnorm II an. Dementsprechend müssen diese Schuhe einer EG-Baumusterprüfung unterzogen werden und allen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, damit sie eine
Zertifizierung nach den Normen DIN EN ISO 20345 - 20347 erhalten. Zur Bestätigung erhält der Schuh eine CE-Kennzeichnung.

Laut DGUV erlischt die besagte Baumusterprüfung bereits bei kleinsten Veränderungen am Schuh. Schon das Tragen einer eigenen privaten orthopädischen Einlage im Schuh oder die Zurichtung mit einer Erhöhung wäre bereits eine solche Veränderung. Die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit könnte beispielsweise dadurch beeinträchtigt sein. Im Falle eines Unfalls ergibt dies eine Teilschuld für den Träger des Schuhs und die Haftungsfrage ist offen.

Aktuell gilt, dass nur noch speziell gekennzeichnete Arbeitssicherheitsschuhe für orthopädische Schuhumbauten oder eine Einlagenversorgung genutzt werden können. Bei diesen Schuhen bleibt trotz Veränderung die Baumusterprüfung erhalten. Verschiedene Hersteller haben solche Schuhe inzwischen zahlreich in ihrem Programm.

Wir haben uns in diesem Themengebiet spezialisiert und können Ihnen eine Vielzahl an Schuhherstellern und – Modellen entsprechend orthopädisch versorgen. Die verwendeten Materialien sind zertifiziert und die Baumusterprüfung bleibt weiterhin erhalten. Gleiches gilt auch für antistatische Arbeitsbereiche oder Schuhe mit ESD-Zulassung.
 

Für orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen, orthopädisch veränderte konfektionierte Sicherheitsschuhe und auch für Sicherheitsschuhe nach Maß gefertigt gelten allerdings andere Kostenerstattungsregeln als für Privatschuhe. In unserem Downloadbereich sind wichtige Informationen, Anträge und Formulare für die Antragsstellung zur Kostenübernahme beispielsweise über die Deutsche Rentenversicherung bereitgestellt.

Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen
Nahezu alle Sicherheitsschuhhersteller haben in ihrem Sortiment eine Auswahl an Schuhen für Einlagenversorgungen freigegeben und zertifizieren lassen. Die aktuellsten Informationen sind in aller Regel auf den Webseiten der Schuhhersteller zu finden. Zur Kennzeichnung verwenden die Hersteller häufig den Zusatz BGR 191 oder DGUV 112-191 in Form eines Logos.

Orthopädische Zurichtung an Sicherheitsschuhen
Auch nach der orthopädischen Veränderung eines Sicherheitsschuhs muss wie bereits beschrieben laut BGR-191 die Baumusterprüfung sprich Zertifizierung gewährleistet sein. Insofern ist auch hier vor einer Versorgung zu klären, ob der Schuh für eine Zurichtung zugelassen ist.
Mögliche Zurichtungen an einem Arbeitssicherheitsschuh sind:

  • Sohlenerhöhung
  • Absatzerhöhung
  • Sohlenranderhöhungen innen und außen
  • Ballen-, Mittelfuß-, oder Zehenrolle
  • Schmetterlingsrolle (nicht bei S3)
  • Eine Auflistung von verschiedenen Sicherheitsschuhherstellern mitsamt den Modellen, die für Umbau und / oder Einlagenversorgung zugelassen sind, finden Sie hier.
  • Sicherheitsschuh nach Maß
  • Bei manchen Füßen sind die Deformitäten und Fehlstellungen so gravierend, dass man Sie trotz optimaler Einlagen und eventueller Schuhzurichtung nicht zufriedenstellend versorgen kann. In diesem Fall werden wir Ihnen dann einen Sicherheitsschuh nach Maß anfertigen.
  • Hierbei gibt es den Unterschied zwischen semi-orthopädischen (basierend auf vorgefertigten Leistenvariationen) Sicherheitsschuhen und orthopädischen Sicherheitsschuhen (individuell angemessener und gefertigter Fußleisten).

Service für Ihr Unternehmen

  • Gerne führen wir für Sie individuell zusammengestellte Aktionstage zum Thema "Fußgesundheit - Sicherheitsschuhe" durch. Hierbei können wir die Füße Ihrer Mitarbeiter vor Ort vermessen, per Druckmessplatte eine dynamische Fußdruckmessung durchführen und Ihre Mitarbeiter ausführlich bezüglich verschiedenster Arbeitssicherheitsschuhe informieren und beraten.
  • Für Sie als interessiertes Unternehmen bieten wir bei größerer Nachfrage auch den Service an, direkt in den Betrieb zu kommen (z. B. an Ausgabetagen der Sicherheitsschuhe), um Ihre Mitarbeiter mit den passenden Arbeitssicherheitsschuhen und den eventuell notwendigen individuellen orthopädischen Anpassungen zu versorgen.
     
Einlagen Arbeitssicherheitsschuhe
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