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Aktion zur Durchführung messtechnischer Kontrollen (Nacheichung!) gemäß § 14 MPBetreibV.
Mi, 16.10.2023 u. Do, 17.10.2023
gewerblich betriebene Blutdruckmessgeräte müssen entsprechend §14 der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung alle 2 Jahre einer messtechnischen Kontrolle(Eichung) bindend unterzogen werden. Diese Kontrolle ersetzt die frühere sogenannte Nacheichung durch die Eichbehörde. Mit Voranmeldung können weitere Geräte wie z.B. Defi (AED), u.v.a.m. überprüft werden! Zeitnah erfolgt ein separates Info-Schreiben!
Fachreferenten: Firma V-ius Medizintechnik
Kosten: Siehe separate Mitteilung
Ort: Teising